Immobilienregelung nach Trennung – Optionen im Überblick

 



Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

 

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Teilungsversteigerung der Immobilie



Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

 

Das Haus vermieten



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Immobilienverkauf nach Scheidung



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. HIER Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Immobilien nach Scheidung – Verfügbare Möglichkeiten

 



Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

 

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend klicken Sie hier... auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Versteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

 

Vermietung der Immobilie



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

 

Verkauf des Hauses



Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Probleme im Immobilienmarkt: Immobilien erwerben, bevor es teurer wird?

 



Neubauten steckt in der Krise und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt erhöhen. Gleichzeitig steigen die Immobilienpreise wieder. Warum man jetzt nicht länger zögern sollte.

Nach Expertenmeinung hat sich die Marktlage in den letzten Monaten verschärft. Besonders im Bereich des Neubaus gibt es bedeutende Hürden. Laut einem Artikel im Spiegel wären in diesem Jahr allein 700.000 neue Wohngebäude erforderlich. Doch hohe Kosten für Bau, Grund und Finanzierung verhindern dies.

So wurden im zweiten Monat dieses Jahres laut Statistischem Bundesamt nur 22.300 neue Wohnungen genehmigt – ein Rückgang von 20,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mit konstant sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai des Vorjahres. Die Zahlen zeigen, die aktuellen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind so schlecht wie seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Bedürfnis trifft auf enorme Baukosten, stark gestiegene Zinsen und viele Vorschriften, was den Wohnungsbau in eine schwierige Situation bringt. Gleichzeitig erholen sich die Preise wieder. Laut dem Statistischen Bundesamt sanken die Immobilienpreise im letzten Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark betroffen waren sanierungsbedürftige Bestandsbauten und Immobilien im Umland einiger Städte.

 

Warum Kaufinteressenten nicht länger warten sollten



Dies könnte die Preise rasch wieder ansteigen lassen. Erste Indikatoren dieser Bewegung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Hauspreisindex ist zu beobachten, dass die Bestandsimmobilienpreise seit vier Monaten steigen. Im April stieg der EPX gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen am stärksten verteuerten mit einem Anstieg von 1,25 Prozent. Diese Entwicklung könnte sich verfestigen.

 

Gründe für den Immobilienkauf gibt es viele



Gerade dort, wo die Preisrückgänge moderat waren, bieten sich Kaufinteressenten derzeit deutlich größere Verhandlungsspielräume. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald enden, da die eingependelten Zinsen und niedrigeren Preise viele frustrierte Interessenten zu Käufen aktivieren.

Auch angesichts des anhaltenden Mietanstiegs erscheint der Kauf einer Immobilie besonders lohnenswert. In dieser Periode, in der die Preise noch moderat und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienkauf. Interessenten bekomme mehr Informationen sollten daher diese Gelegenheit nutzen und handeln. Ein erfahrener regionaler Makler kann Ihnen dabei helfen, die perfekte Immobilie zu finden, während ein neutraler Finanzexperte eine passende Finanzierung für Sie erstellt.

Möchten Sie Hilfe beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Den richtigen Maklervertrag wählen: Wichtige Punkte

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

Planen Sie den Immobilienverkauf: Effektive Vorbereitung ist entscheidend

Sie haben sich entschieden, Ihre Immobilie zu veräußern. Es ist jedoch ratsam, vor der aktiven Vermarktung und den Besichtigungen einige wesentliche Vorkehrungen zu treffen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Vorbereitung den Verkauf entscheidend beeinflusst.

 

 

Ist der Wert Ihrer Immobilie korrekt festgelegt?

 

Wurde der Wert Ihrer Immobilie bereits von einem Experten genau festgelegt? Eine einfache Online-Bewertung bietet lediglich eine erste Richtlinie. Für eine präzise Preisfestlegung ist die Expertise eines lokalen Immobilienmaklers unerlässlich, der eine objektive Einschätzung vornehmen kann.

 

 

Sind alle Unterlagen vorbereitet?

 

Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen griffbereit? Falls Sie sich unsicher sind, welche Dokumente benötigt werden, zögern Sie nicht, Ihren Makler zu konsultieren. Er kann Ihnen ebenso bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich sein.

 

 

Haben Sie Sanierungen und Modernisierungen erfasst?

 

Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten und noch benötigten Sanierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, inklusive der Zeitpunkte und Kosten. Dokumentieren Sie auch die noch ausstehenden Arbeiten.

 

 

Mängel identifiziert und dokumentiert?

 

Wenn Sie bisher keine versteckten Mängel bemerkt haben, aber auf Nummer sicher gehen möchten, erwägen Sie die Beauftragung eines Gutachters. Dieser kann mögliche Probleme aufdecken. Sollten keine Mängel festgestellt werden, umso besser. Ansonsten ist es wichtig, diese offen zu kommunizieren.

 

 

Neue Immobilie bereits gefunden?

 

Vor dem Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie sollten Sie idealerweise bereits Ihre neue Immobilie gesichert haben, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Beachten Sie dabei auch finanzielle Aspekte wie eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen bei der vorzeitigen Kreditauflösung.

 

 

 

 

Rechtliche Sicherheit gegeben?

 

Auch rechtliche Aspekte dürfen nicht ignoriert werden. Existieren Drittrechte wie Wohnrechte oder andere vertragliche Verpflichtungen, die den Verkauf erschweren könnten? Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um rechtliche Fragen zu klären.


mehr Informationen...

 

Ihr Immobilienmakler steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über die notwendigen Schritte der Vorbereitung sowie über den gesamten Verkaufsprozess zu beraten. Sollten Sie Interesse am Verkauf oder Erwerb einer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15